Das Angebot "Altenburger Praxisjahr für Kunstgut- und Denkmalrestaurierung" setzt ausdrücklich voraus, dass die feste Absicht zur Aufnahme eines Hochschulstudiums im Fachbereich Restaurierung besteht.
Es dient dessen Vorbereitung als Vorpraktikum gemäß §26 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).